Straßenreinigung
Allgemeine Informationen
Zuständig für
Bundes-, Landes- und Kreisstraßen
außerhalb der geschlossenen Ortsteile
Straßenmeisterei Gernrode
Auf den Steinen 21, 06507 Gernrode
Tel.: 039485 / 6699 -0
Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten
Stadt Harzgerode
Nach dem Straßengesetz Sachsen-Anhalt (StrG LSA) können die Gemeinden durch Satzung
die nach § 47 StrG LSA geregelte Verpflichtung zum Reinigen der Straßen und Gehwege den Eigentümern oder Besitzern der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstücke auferlegen.
In allen Ortsteilen der Stadt Harzgerode ist durch die nach wie vor geltenden Satzungen der ehemaligen selbstständigen Städte und Gemeinden die Straßenreinigung auf die Anlieger übertragen.
Rechtsgrundlagen
Straßengesetz Sachsen-Anhalt
Satzungen der Stadt
Ansprechpartner
Bau- und Ordnungsverwaltung (Fax 039484 7476- 444)Marktplatz 7
06493 Harzgerode
Bauhof
Allee 4
06493 Harzgerode 039484 7476-501 / 502 / 503
Gemeindevollzug
Zi. 003
Marktplatz 7
06493 Harzgerode 039484 7476- 306
039484 7476555