Testament / Erbvertrag


Allgemeine Informationen

Beschreibung:
Die Errichtung eines Testaments oder eines Erbvertrages ist dann sinnvoll, wenn größere Werte auf dem Spiel stehen, die Nachfolge eines gewerblichen Unternehmens geregelt werden muss oder eine Verteilung des Nachlasses unter einer Vielzahl gesetzlicher Erben vermieden werden soll. Ein Testament kann vor einem Notar errichtet werden - dann spricht man von einem öffentlichen Testament. Oder es wird eigenhändig geschrieben und unterschrieben, dann handelt es sich um ein eigenhändiges Testament.


Weitere hilfreiche Informationen erhalten Sie in der vom Ministerium der Justiz herausgegebenen Broschüre "Erben und Vererben".


Ansprechpartner

Hauptverwaltung (Fax 039484 7476- 777)
Marktplatz 1
06493 Harzgerode

Standesamt
Zi. 106
Marktplatz 1
06493 Harzgerode
Telefon 039484 7476- 304
Telefax 039484 7476- 777