Wohnungsgeberbestätigung


Allgemeine Informationen

 

Seit November 2015 ist es notwendig eine Wohnungsgeberbestätigung bei Meldevorgängen vorzulegen. Dadurch sollen Scheinanmeldungen verhindert werden. (siehe § 19 BMG)

 

Welcher Wohnsitz ist als Hauptwohnsitz anzusehen?

Bewohnen Sie mehrere Wohnungen, müssen Sie einen Hauptwohnsitz festlegen. In der Regel ist dies der Ort, an dem Sie die meiste Zeit verbringen.

Ausnahme: Sie leben in einer Familie. In diesem Fall ist immer der Familienwohnsitz der Hauptwohnsitz.

 

Muss man persönlich beim Einwohnermeldeamt vorsprechen?

Da Sie das Anmeldeformular eigenhändig unterschreiben müssen, ist ein persönliches Erscheinen zum Anmelden des Wohnsitzes notwendig.

 

Welche Frist zum Ummelden ?

Bei einem Umzug in eine andere Stadt innerhalb Deutschlands muss die Anmeldung am neuen Wohnort spätestens zwei Wochen nach Umzug erfolgen.

 

Kann man den Wohnsitz auch vorzeitig anmelden?

Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können die Wohnsitz-Anmeldung frühestens nach dem ersten Einzugstag vornehmen.


Ansprechpartner

Hauptverwaltung (Fax 039484 7476- 777)
Marktplatz 1
06493 Harzgerode

Einwohnermeldeamt
Marktplatz 2
06493 Harzgerode
Telefon 039484 7476 - 198
Telefax 039484 7476 - 333


Formulare

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