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Osterfeuer / Genehmigung

Allgemeine Informationen

Das Anlegen und Unterhalten von offenen Feuern auf öffentlichen und privaten

Grundstücken ist verboten. Ausnahmen bedürfen der Erlaubnis der Stadt Harzgerode.

Eine Erlaubnis wird nur mit der Zustimmung des Grundstückseigentümers oder des sonst

Verfügungsberechtigten erteilt.

Erlaubnispflichtig ist auch das Abbrennen von Traditions- und Brauchtumsfeuern (z. B. Oster- und Walpurgisfeuer).

Ein Antrag ist mindestens 2 Wochen vorher bei der Stadt einzureichen.

Mit der Genehmigung können notwendige Sicherheitsauflagen erteilt werden.

Wichtig: Es darf nur trockenes, unbehandeltes Holz verbrannt werden.

Rechtsgrundlagen
Ordnungswesen / BrandschutzStadt Harzgerode

Gesetz über die öffentliche Ordnung und Sicherheit (SOG LSA)

Ansprechpartner
Bau- und Ordnungsverwaltung (Fax 039484 7476- 444)
Marktplatz 7
06493 Harzgerode
Sondernutzung / Baumschutz
Zi. 003
Marktplatz 2
06493 Harzgerode
Telefon 039484 7476- 307
Telefax 039484 7476555
Formulare
Antrag Lagerfeuer, Brauchtumsfeuer u.ä.