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Spielgeräte – Genehmigung Aufstellort

Allgemeine Informationen

Wer gewerbsmäßig Spielgeräte mit einer Gewinnmöglichkeit in Geld oder Waren aufstellen möchte, benötigt dafür gemäß § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung eine Erlaubnis.

 

Hinweise

Es dürfen nur Spielgeräte aufgestellt werden, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt zugelassen ist.

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit dürfen in Harzgerode erst aufgestellt werden, wenn der Bürgerservice schriftlich bestätigt hat, dass der Aufstellungsort dafür geeignet ist  (Geeignetheitsbescheinigung).

An jedem Spielgerät müssen Name und Anschrift des Aufstellers beziehungsweise der Aufstellerin angebracht werden.

Die Stadt Harzgerode erhebt Vergnügungssteuer.

 

 

Rechtsgrundlagen

Gewerbeordnung, Spielgeräteverordnung

 

Ansprechpartner
Bau- und Ordnungsverwaltung (Fax 039484 7476- 444)
Marktplatz 7
06493 Harzgerode
Gewerbe- und Gaststättenwesen
Telefon 039484 7476-306
Telefax 039484 7674555