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Wahlen
Allgemeine Informationen
Wahlen für den Bürgermeister sowie zum Stadtrat und Ortschaftsrat führt die Stadt in eigener Zuständigkeit nach dem Kommunalverfassungsgesetz und dem Kommunalwahlgesetzen durch.
Für alle anderen Wahlen hat die Stadt die Durchführung sicherzustellen.
Gleiches gilt für Volksabstimmungen und Bürgerentscheide.
Rechtsgrundlagen
Wahlgesetze und Wahlordnungen der EU, des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt
Kommunalwahlgesetz Sachsen-Anhalt
Kommunalwahlordnung Sachsen-Anhalt
Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
Ansprechpartner
Hauptverwaltung (Fax 039484 7476- 777)
Marktplatz 1
06493 Harzgerode
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