Antrag Hausnummer
Allgemeine Informationen
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die allgemeine Ordnungsbehörde vergeben. Die Hausnummernvergabe ist keine wegerechtliche sondern eine ordnungs- und kommunalrechtliche Angelegenheit. Sie ist nicht an die Straßenbaulast geknüpft.
Hausnummern (und Straßennamen) dienen der Orientierung im Stadt- beziehungsweise Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten. Zur Anordnung von Hausnummern werden zwei gleichwertige Systeme praktiziert:
das so genannte Pariser System mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen) sowie
das so genannte Berliner System mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt der allgemeinen Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Rechtsgrundlagen
§ 126 BauGesetzBuch:
(3) Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Im Übrigen gelten die landesrechtlichen Vorschriften.
§ 7 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Harzgerode:
(1) Die Eigentümer oder sonst Verfügungsberechtigten haben ihre bebauten Grundstücke
mit der von der Stadt Harzgerode festgesetzten Hausnummer zu versehen, diese zu
unterhalten und im Bedarfsfall zu erneuern. Es besteht kein Anspruch auf Erteilung oder
Beibehaltung einer bestimmten Hausnummer.
Den Eigentümern stehen die Inhaber grundstücksgleicher Rechte ( z.B. Erbbauberechtigte,
Wohnungseigentümer und Wohnungsbauberechtigte) gleich.
(2) Als Hausnummern sind arabische Ziffern zu verwenden. Bei Ergänzungen mit
zusätzlichen Buchstaben sind kleine lateinische Buchstaben zu verwenden. Das
Hausnummernschild muss aus wetterfestem Material beschaffen sein und sich deutlich vom
Untergrund abheben; die Ziffern müssen mindestens 10 cm hoch sein.
(3) Die Hausnummer ist so am Gebäude (Haupteingang bzw. Grundstückszugang)
anzubringen, dass sie von der Fahrbahnmitte aus jederzeit gut sicht- und lesbar ist. Befindet
sich der Haupteingang bzw. Grundstückszugang nicht an der Straße, der das Grundstück
zugeordnet ist, so ist die Hausnummer an der Gebäudefront der Straße, der das Grundstück
zugeordnet ist, anzubringen und zwar in der Nähe der dem Haupteingang bzw. dem
Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke. Am Haupteingang bzw.
Grundstückszugang ist in diesem Fall zusätzlich zur Hausnummer die zugeordnete
Straßenbezeichnung auszuschildern.
(4) Wird für ein Grundstück eine neue Hausnummer festgesetzt (Umnummerierung), ist die
alte Hausnummer während einer Übergangszeit von mindestens sechs Monaten neben der
neuen Hausnummer zu belassen. Die alte Nummer ist rot in der Weise zu durchkreuzen,
dass sie noch lesbar ist.
(5) Sind mehrere Gebäude, für die unterschiedliche Hausnummern festgesetzt sind, nur über
einen gemeinschaftlichen Privatweg oder über eine gemeinsame private Grundstückszufahrt
von der Straße aus zu erreichen, so haben die Grundstückseigentümer oder sonst
Verfügungsberechtigten an der Zufahrt bzw. Einmündung des Weges in die öffentliche
Straße zusätzlich ein Hinweisschild mit Angabe der betreffenden Hausnummern
anzubringen. Das Anbringen von Hinweisschildern ist von den Vorderanliegern zu dulden
Ansprechpartner
Bau- und Ordnungsverwaltung (Fax 039484 7476- 444)
06493Harzgerode
Sachgebietsleitung Ordnung
Zi. 004
Marktplatz 7
06493 Harzgerode
039484 7476-305
039484 7476555
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