Veranstaltungen - Anzeige, Genehmigung und sonstige Anträge

Allgemeine Informationen

Hinweis zur Anzeige von öffentlichen Veranstaltungen

Wer eine öffentliche Veranstaltung innerhalb des Stadtgebiets plant, ist verpflichtet, diese rechtzeitig bei der Stadtverwaltung anzuzeigen. Dies gilt insbesondere für Veranstaltungen unter freiem Himmel, mit großem Besucheraufkommen oder besonderen Anforderungen (z. B. Straßensperrungen, Lautsprechereinsatz, Sicherheitskonzepte).

Die Anzeige dient der ordnungsrechtlichen Prüfung und gegebenenfalls der Einleitung notwendiger Genehmigungsverfahren nach den geltenden Vorschriften (z. B. nach der Straßenverkehrsordnung, der Gewerbeordnung, der Versammlungsstättenverordnung oder dem Gaststättengesetz).

 

Bitte beachten Sie:

  • Die Anzeige hat mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu erfolgen.

  • Verwenden Sie hierfür ausschließlich die dafür vorgesehenen Formulare, die weiter unten auf dieser Seite als Download bzw. zur Online-Ausfüllung bereitstehen.

  • Unvollständige oder verspätet eingereichte Anzeigen können zu Verzögerungen oder zur Untersagung der Veranstaltung führen.

Bei bestimmten Veranstaltungsarten kann zusätzlich eine gesonderte Erlaubnis oder ein Sicherheitskonzept erforderlich sein. Die zuständige Fachstelle prüft dies im Rahmen Ihrer Anzeige und setzt sich ggf. mit Ihnen in Verbindung.

 

Für Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt gerne zur Verfügung.

 

Wichtig:

Die Anzeige bzw. Genehmigung einer öffentlichen Veranstaltung ersetzt nicht weitere erforderliche Anzeigen beziehungsweise Genehmigungen anderer Fachgesetze, zum Beispiel:

  • verkehrsrechtliche Anordnungen nach der Straßenverkehrsordnung – StVO

  • straßenrechtliche Genehmigungen nach dem Straßengesetz

  • Sperrzeitenverkürzung nach dem Gaststättengesetz

  • Ausnahmegenehmigung nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz

  • nach Jugendschutzgesetz;

  • Anmeldung bei der GEMA

  • nach der Gewerbeordnung - GewO

     

Die zuständigen Stellen können im Einzelfall zur Gefahrenabwehr Anordnungen zur Veranstaltung treffen, Auflagen erteilen bzw. die Veranstaltung untersagen.

Rechtsgrundlagen

Ansprechpartner


Bau- und Ordnungsverwaltung (Fax 039484 7476- 444)

Marktplatz 7
06493Harzgerode

Sachgebietsleitung Ordnung
Zi. 004
Marktplatz 7
06493 Harzgerode
Telefon 039484 7476-305
Telefax 039484 7476555

Allgemeines Ordnungswesen
Zi. 003
Marktplatz 2
06493 Harzgerode
Telefon 039484 7476-307
Telefax 039484 7476555

Gewerbe- und Gaststättenwesen
Telefon 039484 7476-306
Telefax 039484 7674555

Formulare

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Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).

Merkblätter

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