Veranstaltungen - Anzeige, Genehmigung und sonstige Anträge
Allgemeine Informationen
Hinweis zur Anzeige von öffentlichen Veranstaltungen
Wer eine öffentliche Veranstaltung innerhalb des Stadtgebiets plant, ist verpflichtet, diese rechtzeitig bei der Stadtverwaltung anzuzeigen. Dies gilt insbesondere für Veranstaltungen unter freiem Himmel, mit großem Besucheraufkommen oder besonderen Anforderungen (z. B. Straßensperrungen, Lautsprechereinsatz, Sicherheitskonzepte).
Die Anzeige dient der ordnungsrechtlichen Prüfung und gegebenenfalls der Einleitung notwendiger Genehmigungsverfahren nach den geltenden Vorschriften (z. B. nach der Straßenverkehrsordnung, der Gewerbeordnung, der Versammlungsstättenverordnung oder dem Gaststättengesetz).
Bitte beachten Sie:
Die Anzeige hat mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu erfolgen.
Verwenden Sie hierfür ausschließlich die dafür vorgesehenen Formulare, die weiter unten auf dieser Seite als Download bzw. zur Online-Ausfüllung bereitstehen.
Unvollständige oder verspätet eingereichte Anzeigen können zu Verzögerungen oder zur Untersagung der Veranstaltung führen.
Bei bestimmten Veranstaltungsarten kann zusätzlich eine gesonderte Erlaubnis oder ein Sicherheitskonzept erforderlich sein. Die zuständige Fachstelle prüft dies im Rahmen Ihrer Anzeige und setzt sich ggf. mit Ihnen in Verbindung.
Für Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt gerne zur Verfügung.
Wichtig:
Die Anzeige bzw. Genehmigung einer öffentlichen Veranstaltung ersetzt nicht weitere erforderliche Anzeigen beziehungsweise Genehmigungen anderer Fachgesetze, zum Beispiel:
verkehrsrechtliche Anordnungen nach der Straßenverkehrsordnung – StVO
straßenrechtliche Genehmigungen nach dem Straßengesetz
Sperrzeitenverkürzung nach dem Gaststättengesetz
Ausnahmegenehmigung nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz
nach Jugendschutzgesetz;
Anmeldung bei der GEMA
nach der Gewerbeordnung - GewO
Die zuständigen Stellen können im Einzelfall zur Gefahrenabwehr Anordnungen zur Veranstaltung treffen, Auflagen erteilen bzw. die Veranstaltung untersagen.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Bau- und Ordnungsverwaltung (Fax 039484 7476- 444)
06493Harzgerode
Sachgebietsleitung Ordnung
Zi. 004
Marktplatz 7
06493 Harzgerode
039484 7476-305
039484 7476555
Allgemeines Ordnungswesen
Zi. 003
Marktplatz 2
06493 Harzgerode
039484 7476-307
039484 7476555
Gewerbe- und Gaststättenwesen
039484 7476-306
039484 7674555
Formulare
iAnmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).
Antrag Gestattung
Antrag Lagerfeuer/Feuerwerk
Antrag Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund gem. § 29 StVO
Antrag auf Erlaubnis zur Öffnung der Verkaufsstelle am Sonn- und Feiertag
Antrag auf Plakatierung
Antrag § 13 TrinkWVO
Anzeige einer Veranstaltung (Word) - Stand 05.05.2025
Anzeige einer Veranstaltung -Stand 05.05.2025
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