Wahl Landtag

Dank an alle ehrenamtlichen Wahlhelfer

 

Das Wahlorganisationsteam der Stadt Harzgerode bedankt sich nochmals recht herzlich bei allen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, die anlässlich der Landtagswahl am 06. Juni 2021 für einen reibungslosen Ablauf der Wahlhandlung und eine schnelle und korrekte Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses gesorgt haben. Ohne dieses ehrenamtliche Engagement ist eine ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen für eine Verwaltung nicht zu gewährleisten.

 

Wir hoffen daher auch anlässlich künftiger Wahlen wieder auf die Bereitschaft der zuverlässigen Helferinnen und Helfer zählen zu können.

 

 

 

Nach der Landtagswahl

 

Hier das Vorläufige Ergebnis der Landtagswahl am 06. Juni 2021

 

 

 

Allgemeine Informationen zur Landtagswahl

 

 

Am Sonntag, dem 6. Juni 2021 findet die Wahl zum Landtag in Sachsen-Anhalt statt.

 

Der Landtag wird alle fünf Jahre gewählt und vertritt die Interessen der rund 2,2 Millionen Menschen, die in Sachsen-Anhalt leben.

 

 

Wer darf wählen?

Alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Sachsen-Anhalt wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und vom aktiven Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

 

Neu und wichtig: Auch wenn Sie eine Betreuerin oder einen Betreuer für alle Angelegenheiten habt, dürfen Sie wählen.

 

 

Wer darf nicht wählen?

Nur die Personen, die aufgrund einer richterlichen Entscheidung das Wahlrecht nicht besitzen.

 

 

Wer wird gewählt?

Der Landtag besteht aus mindestens 83 Abgeordneten und wird für fünf Jahre (2021 bis 2026) gewählt.

 

Alle Wahlberechtigten, die das 18. Lebensjahr vollendet und seit sechs Monaten in Sachsen-Anhalt wohnen, können sich zur Landtagswahl aufstellen lassen.

 

 

Wie wird gewählt?

Wie bei jeder Wahl erhalten Sie einen Stimmzettel. Sie haben zwei Stimmen:

  • eine für die Kandidatin oder den Kandidaten Ihres Wahlkreises (Erststimme) und
  • eine für die Partei, die Ihrer Meinung nach Ihre Interessen im Landtag am besten vertritt (Zweitstimme)

 

Achten Sie darauf, dass Sie die Stimmzahl nicht überschreiten. Sonst ist Ihr Stimmzettel ungültig. Sie müssen aber nicht zwei Stimmen abgeben, Sie können auch nur eine Stimme abgeben. Schreiben Sie keine Meinungsäußerungen oder zusätzliche Namen auf den Stimmzettel, auch dann ist Ihr Stimmzettel ungültig.

 

Mit den Erststimmen werden 41 Kandidatinnen oder Kandidaten direkt in den Landtag gewählt. Die Person, die in Ihrem Wahlkreis die meisten Stimmen erhalten hat, zieht als direkt gewählte Abgeordnete oder direkt gewählter Abgeordneter direkt in den Landtag ein. Mit den Zweitstimmen wird die endgültige Verteilung der Sitze insgesamt auf die einzelnen Parteien festgelegt. Die Abgeordnetensitze werden dabei entsprechend dem von den Parteien erzielten Stimmenverhältnis verteilt. Dabei werden alle Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent aller gültigen Zweitstimmen als Ergebnis erzielt haben.

 

 

 

Weitere Informationen

 

Hier finden Sie Informationen zu den Wahllokalen der Stadt Harzgerode und zur Briefwahl. Beachten Sie auch die Hygieneregeln in den Wahllokalen.

 

 

 

Amtliche Bekanntmachungen

 

Bekanntmachung über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Wahlbekanntmachung