Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

+++ Fünfte Corona-Verordnung => neue Regelungen in Sachsen-Anhalt +++

Stadt Harzgerode, den 04. 05. 2020

Kontaktbeschränkungen: Zwei-Personen-Regel aufgehoben, Spielplätze ab 08.05.2020 zur Nutzung freigegeben

Ab 04.05.2020 darf sich jeder Sachsen-Anhalter in einer Gruppe von bis zu fünf Personen im öffentlichen Raum aufhalten – bislang war das nur mit einem Menschen, der nicht mit im Haushalt lebt, möglich. Die bisher gültigen scharfen Kontaktbeschränkungen, nach denen man die Wohnung nur mit triftigem Grund verlassen durfte, werden zudem aufgehoben. Feiern und Grillen unter freiem Himmel bleiben jedoch weiterhin untersagt, unabhängig von der Personenzahl. Großveranstaltungen bleiben ebenfalls weiterhin bis 31. August 2020 verboten. Das geltende Abstandsgebot muss eingehalten werden.

Ab 08.05.2020 dürfen Familien mit ihren Kindern wieder Spielplätze in Sachsen-Anhalt besuchen, wenn die Landkreise dies im Einzelfall oder per Allgemeinverfügung erlauben. Hierzu findet am 04.05.2020 eine Abstimmung der Bürgermeister mit dem Landrat des Landkreises Harz statt.

Schwimmbäder und Sportanlagen bleiben weiterhin geschlossen. Allerdings ist das Training im Freien möglich. Gruppen bis fünf Personen dürfen trainieren, wenn dabei das Abstandsgebot eingehalten werden kann.

Friseur- und Kosmetiksalons öffnen wieder

Ab 04.05.2020 dürfen neben den Haarstylisten auch Kosmetik-, sowie Nagel- und Fußpflegesalons wieder öffnen. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Unternehmen die geltenden Schutzstandards einhalten können. Das heißt auch: Mundschutzpflicht für Friseurinnen ebenso wie für die Kunden. Die Empfehlungen der jeweiligen Landesinnungs- und Fachverbände sind zu beachten.

Schulunterricht wird ausgeweitet

Ab 04.05.2020 öffnen in Sachsen-Anhalt die Grundschulen wieder ihre Pforten für den Unterricht. Die Viertklässler kehren am 04.05.2020 in die Schulen zurück. An den weiterführenden Schulen werden die Jugendlichen erwartet, die im kommenden Jahr ihren Abschluss machen. Beide Klassenstufen sollen von nun an regelmäßig mit abwechselndem Präsenzunterricht und Aufgaben für zuhause unterrichtet werden. Weiterführende Informationen gibt es bei der jeweiligen Schulleitung.

Ab 06.05.2020 folgen die Gymnasiasten, die 2022 ihr Abitur machen.

Erweiterte Notbetreuung in den Kitas

Ab 04.05.2020 können landesweit alle berufstätigen Alleinerziehenden ihre Kinder in den eigentlich geschlossenen Kitas betreuen lassen. Außerdem wird der Kreis der Familien erweitert, die Anspruch auf einen Notbetreuungsplatz haben: Neben den bisherigen systemrelevanten Berufen kommen jetzt jene Eltern dazu, die in den Branchen arbeiten, die wieder öffnen dürfen. Auch Kinder von Schülerinnen und Schülern sowie von Studierenden haben jetzt Anspruch auf die Notbetreuung. Darüber hinaus will Sachsen-Anhalt im Mai für all jene Familien die Elternbeiträge übernehmen, die die Kitabetreuung nicht nutzen.

Größere Geschäfte dürfen öffnen

Ab 04.05.2020 können Ladengeschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche öffnen, wenn sie bestimmte Bedingungen einhalten. Bislang mussten sie prinzipiell geschlossen bleiben, wenn sie keine Supermärkte, Baumärkte oder Buchläden sind. Die Maskenpflicht in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln gilt weiterhin, jedoch erst für Kinder ab sechs Jahren.

Öffnung von Museen und Bibliotheken

Ab 04.05.2020 dürfen mit strengen Auflagen zu Mindestabstand, Besucherbegrenzung und Hygiene Museen, Bibliotheken und Archive öffnen. Theater, Kinos und Clubs bleiben zu.

Gottesdienste unter Auflagen

Ab 04.05.2020 können Kirchen und Religionsgemeinschaften wieder aktiv werden, wenn sie die Hygienestandards selbst umsetzen.

Besuche in Alten- und Pflegeheimen möglich

Ab 11.05.2020 wird das Besuchsverbot aufgehoben. Demnach ist ab Montag, dem 11. Mai, eine Stunde Besuch pro Tag von einer Person erlaubt. Auch hier müssen die Gäste einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

 
VERANSTALTUNGEN
 
UNTERKÜNFTE

Inhalt folgt..