+++ Beherbergungsverbot für Besucher des Landes Sachsen-Anhalt aus Corona-Hotspots +++
Einreisende Besucher aus Landkreisen Deutschlands mit einem hohem Corona-Infektionsgeschehen dürfen in Sachsen-Anhalt bis einschließlich 01.07.2020 nicht in Beherbergungsbetrieben wie Hotels oder Campingplätzen übernachten. Weiterführende Informationen zur Allgemeinverfügung finden Sie im Download-Bereich.
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