Allgemeinverfügung "Havariefälle nach dem Sturmtief Friederike" der Stadt Harzgerode zur Erteilung von Ausnahmen gemäß § 45 und 46 der Straßenverkehrsordnung, in Verbindung mit § 13 des Ges

Stadt Harzgerode, den 19. 01. 2018

Aufgrund der verschiedenen Gefahrenlagen im Stadtgebiet der Stadt Harzgerode ergeht die im Anhang befindliche Allgemeinverfügung.