Allgemeinverfügung "Havariefälle nach dem Sturmtief Friederike" der Stadt Harzgerode zur Erteilung von Ausnahmen gemäß § 45 und 46 der Straßenverkehrsordnung, in Verbindung mit § 13 des Ges
Aufgrund der verschiedenen Gefahrenlagen im Stadtgebiet der Stadt Harzgerode ergeht die im Anhang befindliche Allgemeinverfügung.
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