Bannerbild | zur StartseiteWasserturm Sonnenuntergang | zur StartseiteBrunnen Statue Markt Harzgerode | zur StartseiteWasserfall Selkefälle Frühling | zur Startseite
  • Als Favorit hinzufügen
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Bauleitplanung

Flächennutzungsplan | Bebauungsplan


Nutzungshinweise:

Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot.

Alle Dokumente liegen im PDF-Format vor. Wenn Sie keinen PDF Reader haben, so können Sie sich den Adobe Reader bei Adobe kostenlos herunterladen.

Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich umfassend in der Bau- und Ordnungsverwaltung der Stadt Harzgerode Marktplatz 7 in Harzgerode beraten zu lassen.


Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt

Auf dem Beteiligungsportal der Stadt Harzgerode finden Sie zahlreiche Angebote, sich aktiv in Entscheidungsprozesse von Politik und Verwaltung einzubringen.

 

Zum Beteiligungsportal (externer Link)


Aktuelle Planverfahren

Aufstellungsbeschlüsse

VeröffentlichungVerfahrenDokumente
19.06.2025

Bebauungsplan Nr. 14

Wertstoffhof Friederikenstraße

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bebauungsplan Nr. 14 - Wertstoffhof, OT Harzgerode
Der Stadtrat der Stadt Harzgerode hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.06.2024 die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 - Wertstoffhof, OT Harzgerode beschlossen. Mit dem Bebauungsplan sollen für die Errichtung eines Wertstoffhofes die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Das Plangebiet beginnt am Ende der nördlichen Bebauung an der Friederikenstraße. Es umfasst die in der Gemarkung Harzgerode, Flur 8 liegende Teilfläche des Flurstücks 112/4.

keine

19.06.2025

Bebauungsplan Nr. 15

"Einkauf am Torteich" in Harzgerode

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bebauungsplan Nr. 15 - Einkauf am Torteich OT Harzgerode

 

Der Stadtrat der Stadt Harzgerode hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.06.2025 die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 - Einkauf am Torteich OT Harzgerode beschlossen. Mit dem Bebauungsplan sollen für die Errichtung eines Discounters und eines Drogeriemarktes die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Das Plangebiet befindet sich südlich am Kreisverkehr Neue Straße / Wallstraße auf dem Gelände des Parkplatzes Torteich. Weiterführend ist eine Wiese zwischen der Ampelanlage und dem genannten Kreisverkehr ebenfalls Bestandteil des Plangebietes. Es erfasst in der Gemarkung Harzgerode, Flur 4 die Flurstücke 286 und 401. Das Flurstück 286 ist im Flächennutzungsplan bereits als Sonderbaufläche für großflächige Einzelhandelsbetriebe der Grundversorgung gemäß Ziel 52 des LEP LSA 2020 (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO LSA) ausgewiesen.
Der Beschluss des Stadtrates zur Aufstellung des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

keine

 

Öffentliche Auslegungen

VeröffentlichungVerfahrenDokumente
19.01.2026

1. Änderung des Flächennutzungsplanes

Aufstellungsverfahren zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Harzgerode für den Bereich "Wertstoffhof Friederikenstraße" im Ortsteil Harzgerode 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Der Stadtrat Harzgerode hat am 06.11.2025 den Beschluss zur Aufstellung der 1.Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Harzgerode für den Bereich "Wertstoffhof Friederikenstraße" im Ortsteil Harzgerode gefasst. Gemäß § 3 Abs.1 BauGB ist die Öffentlichkeit frühzeitig im Planverfahren zu beteiligen.
Die Verfahrensführung erfolgt gemäß § 8 Abs.3 BauGB als Parallelverfahren zum Aufstellungs¬verfahren des Bebauungsplanes Nr.14 "Wertstoffhof Friederikenstraße" im Ortsteil Harzgerode - Stadt Harzgerode.
Ziel der Änderung des fortgeltenden Flächennutzungsplanes ist die Verlagerung des bestehenden Abfallwirtschaftshofes (Wertstoffhofes) vom Standort an der Mägdesprunger Straße in den Änderungsbereich an der Friederikenstraße
 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet in der Zeit vom 19.01.2026 – 20.02.2026  statt.


Die Planunterlagen zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und dem Umweltbericht können auf der Homepage der Stadt Harzgerode unter dem Punkt Rathaus → Bekanntmachungen → Bauleitplanung und während der Frist im zentralen Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de eingesehen werden.
Zusätzlich liegt während dieser Zeit der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und dem Umweltbericht in der Bauverwaltung der Stadt Harzgerode, Marktplatz 7, 06493 Harzgerode zu folgenden Zeiten:

 

Montag

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag 

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

oder nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel. Nr. 039484/7476404 Herr Strube) zur Einsichtnahme öffentlich aus.


Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sowie über die sich wesentlich unterscheidenden Lösungen, die für die Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, informieren.
Während der Auslegungsfrist wird Ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zu den Planungen zu äußern. 
Anregungen und Stellungnahmen können von jedermann unter Angabe des Planverfahrens und des Absenders während der Veröffentlichungsfrist schriftlich zu Protokoll bzw. als förmliches Schreiben an folgende Anschrift eingereicht werden:

 

Stadt Harzgerode
Bau- und Ordnungsverwaltung
Marktplatz 1
06493 Harzgerode
oder per Email an:

 

Hinweis: 
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.
Bei der Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend zu dem Hinweis nach § 3 Abs.2, Satz 2, Halbsatz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs.3 Satz 1 Nr.2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs.2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs.3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwänden ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
 

1) Hzg FNP Ae1 Vorentwurf Planzeichnung

2) Hzg FNP Ae1 Vorentwurf Begründung

19.01.2026

Bebauungsplan Nr. 14

Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr.14 "Wertstoffhof Friederikenstraße" im Ortsteil Harzgerode - Stadt Harzgerode

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Der Stadtrat Harzgerode hat am 06.06.2024 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr.14 "Wertstoffhof Friederikenstraße" im Ortsteil Harzgerode - Stadt Harzgerode gefasst.
Gemäß § 3 Abs.1 BauGB ist die Öffentlichkeit frühzeitig im Planverfahren zu beteiligen.
Die Verfahrensführung erfolgt gemäß § 8 Abs.3 BauGB als Parallelverfahren zur 1.Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Harzgerode für den Bereich "Wertstoffhof Friederikenstraße" im Ortsteil Harzgerode.
Ziel der Planung ist die Verlagerung des bestehenden Abfallwirtschaftshofes (Wertstoffhof) vom Standort an der Mägdesprunger Straße in das Plangebiet an der Friederikenstraße in Harzgerode.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet in der Zeit vom 19.01.2026 – 20.02.2026 statt.


Die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung und dem Umweltbericht können auf der Homepage der Stadt Harzgerode unter dem Punkt Rathaus → Bekanntmachungen → Bauleitplanung und während der Frist im zentralen Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de eingesehen werden.
Zusätzlich liegt während dieser Zeit der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung und dem Umweltbericht in der Bauverwaltung der

 

Stadt Harzgerode

Marktplatz 7

06493 Harzgerode

 

zu folgenden Zeiten:

 

Montag

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

oder nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel.Nr. 039484/7476404 Herr Strube) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sowie über die sich wesentlich unterscheidenden Lösungen, die für die Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, informieren.
Während der Veröffentlichungsfrist wird Ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zu den Planungen zu äußern. 
Anregungen und Stellungnahmen können von jedermann unter Angabe des Planverfahrens und des Absenders während der Auslegungsfrist schriftlich zu Protokoll bzw. als förmliches Schreiben an folgende Anschrift eingereicht werden:

 

Stadt Harzgerode
Bau- und Ordnungsverwaltung
Marktplatz 1
06493 Harzgerode

oder per Email an:

 

Hinweis: 
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird auch auf der Internetseite der Stadt Harzgerode
veröffentlicht unter dem Punkt Rathaus → Bekanntmachungen.
 

1) Hzg BP14 Bekanntmachung 

2) Hzg BP14 Vorentwurf Planzeichnung

3) Hzg BP14 Vorentwurf Begründung

19.01.2026

Bebauungsplan Nr. 15

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15 "Einkauf am Torteich" in Harzgerode

Öffentliche Auslegung
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15 „Einkauf am Torteich“ in Harzgerode


Der Stadtrat der Stadt Harzgerode hat in öffentlicher Sitzung am 11.12.2025 den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 15 „Einkauf am Torteich“ (Stand Okt. 2025) im Planverfahren nach § 13a BauGB gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen. Die formale Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange findet nach § 4 Abs. 2 BauGB statt. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Überwachung nach § 4c BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 befindet sich in direkter Anbindung zum Verkehrsknotenpunkt des Kreisels zur Bundesstraße B 242 und Landesstraße L 235, südlich der „Neuen Straße“. Die räumliche Lage ist im Anschluss ersichtlich. Der Bereich des in Rede stehenden Bebauungsplanes Nr. 15 umfasst die Flurstücke 386 und 401 der Flur 4 in der Gemarkung Harzgerode.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 15, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung mit den Anlagen wird in das Internet eingestellt und kann auf der Homepage der Stadt eingesehen werden in der Zeit vom
19.01.2026 bis einschließlich 20.02.2026

1) Bekanntmachung Auslegung

2) Planzeichnung Entwurf Teil-A

3) Textfestsetzung Entwurf Teil-B

4) Begründung zum Entwurf

5) Anlage 1 – Lage in der Ortschaft

6) Anlage 2 – Gestalterischer Begleitplan

7) Anlage 3 – Verkehrstechnische Untersuchungung

8) Anlage 4 - Schallimmissionsprognose

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

VeröffentlichungVerfahrenDokumente

 

  

 

Satzungen oder Genehmigungen

VeröffentlichungVerfahrenDokumente
18.01.2019

Flächennutzungsplan der Stadt Harzgerode

Öffentliche Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Harzgerode gemäß § 6 Abs. 5 BauGB (Baugesetzbuch)

 

Das Landesverwaltungsamt, Referat 305 Bauwesen, hat mit Genehmigungsverfügung vom 18.01.2019, Aktenzeichen: 305.1.2.-21101-HZ/145, die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Harzgerode genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wurde im amtlichen Teil des Unterharzboten 02/2019 vom 16.02.2019 gemäß § 6 Abs. 5 des BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der wirksame Flächennutzungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird über nachstehende Links zugänglich gemacht.

Jedermann kann den Flächennutzungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung einsehen und über deren Inhalt Auskunft in der Bauverwaltung der Stadt Harzgerode, Marktplatz 7 in 06493 Harzgerode während der Sprechzeiten erhalten.

1) Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes

2) Planzeichnung

3) Begründung

4) Zusammenfassende Erklärung

29.10.2019

Bebauungsplan Nr.12 "Erweiterung Industriepark Harzgerode"

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über den Bebauungsplan Nr.12 "Erweiterung Industriepark Harzgerode"

 

Der Stadtrat der Stadt Harzgerode hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.10.2020 über die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen entschieden und den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr.12 "Erweiterung Industriepark Harzgerode" gefasst.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.

 

Das Plangebiet wird begrenzt durch:

  • im Norden durch die Südgrenze des Industrieparks Harzgerode (Flurstücke 297, 395, 624, 611, 650 und deren gerader Forstsetzung bis zur Westgrenze des Flurstücks 562)

  • im Osten durch die Westgrenze der Industrieanbindungsstraße von Norden, beginnend durch die Westgrenze des Flurstücks 562 und in gerader Fortsetzung des nördlichen Teils der Flurstücksgrenze, die Plangebietsgrenze verspringt im Abstand von 82 Meter nördlich des südwestlichen Grenzpunktes des Flurstücks 354 auf die Ostgrenze des Flurstücks 354 und verläuft auf dieser 53 Meter nach Süden, danach nach Osten entlang der Südgrenze der Flurstücke 565 und 567 und entlang der Westgrenze des Flurstücks 357 bis zur Südgrenze

  • im Süden von der Nordgrenze des Flurstücks 573, der Nord- und der Westgrenze des Flurstücks 577 unter Einbeziehung in der Planzeichnung vermaßter Teilflächen des Flurstücks577 und von der Nordgrenze des Flurstückes 365

  • im Westen von der Ostgrenze der Schieloer Straße (Kreisstraße K1359) Flurstück 457 der Flur 9 und von einer Parallelen im Abstand von 18 Metern östlich der Ostgrenze des Flurstücks126/2 (Friedhof)

(alle Flurstücke Flur 8, Gemarkung Harzgerode, außer Flurstück 457, Flur 9)

 

Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan in Kraft.

 

Jedermann kann die Satzung über den Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a Abs. 2 BauGB einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.

Dies kann in der Bauverwaltung der Stadt Harzgerode, Marktplatz 7 in 06493 Harzgerode während der Sprechzeiten

 

            Montag, Dienstag, Donnerstag

            und Freitag                                                    9.00-12.00 Uhr

            Dienstag                                                        14.00-18.00 Uhr

            Donnerstag                                                   14.00-16.00 Uhr                      erfolgen.

 

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Absatz 1 Satz 1 BauGB unbeachtlich werden:

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der

      dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften

  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

 

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

 

Gemäß § 215 Absatz 1 Satz 2 BauGB gilt Satz 1 entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

 

Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 BauGB sowie des § 44 Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Vermögensnachteile nach den §§ 39 bis 42 BauGB sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Die Fälligkeit des Anspruchs auf Entschädigung kann dadurch herbeigeführt werden, in dem der Entschädigungsberechtigte die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

 

Weiterhin wird auf die Rechtsfolgen nach § 8 Abs. 3 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hingewiesen.

Ist eine Satzung gemäß § 8 Abs. 3 unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist diese Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Satzung

gegenüber der Kommune geltend gemacht worden ist. Dabei sind die verletzte Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, zu bezeichnen.

 

Die in §§ 44 und 215 BauGB festgelegten Fristen beginnen mit dieser Bekanntmachung.

Der Bebauungsplan tritt mit dem Tag dieser Bekanntmachung in Kraft.

 

1) Planzeichnung

2) Begründung

4) Zusammenfassende Erklärung

5) Artenschutzrechliches Gutachten

6) Schalltechnisches Gutachten

5) DIN 45691 Geräuschkontingentierung

 


Sanierungsgebiet Harzgerode-Ortskern

Information zur Ausgleichsbetragserhebung

Nach mehreren Jahren der Möglichkeit zur freiwilligen Ablösung des Ausgleichsbetrags werden nun Vorausleistungsbescheide an die Grundstückeigentümer im Sanierungsgebiet verschickt.

 

Alle betroffenen Grundstückseigentümer haben die Möglichkeit nach Terminvereinbarung unter der Rufnummer

Tel. 039484 7476 404 eine persönliche Erörterung zu den Bescheiden und zu den Erhebungsgrundlagen wahrzunehmen.

 

Bodenrichtwertkarte:
Bodenrichtwertkarte Sanierungsgebiet Harzgerode Ortskern