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Informationen

 
+++ Einkommenssteuer / Vordrucke+++

 

Hinweise zu den Steuervordrucken
Ab dem 1. Januar 2023 werden in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden die Einkommensteuervordrucke 2022 ff. nicht mehr zur Entnahme ausgelegt.
Um Papiervordrucke weiterhin zu nutzen oder alternativ auch in elektronischer Form nutzen zu können, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:


1. ELSTER-Portal

(Link: www.elster.de)


Nach einer Registrierung, die einmalig nach ca. zwei Wochen abgeschlossen ist, können Sie die Vorteile wie die vorausgefüllte Erklärung und die elektronische Übermittlung von Belegen oder Anfragen nutzen. Die Pandemie in 2020/2021 hat gezeigt: ELSTER macht Sie unabhängig von den Öffnungszeiten der Finanzämter.

 

2. einfachELSTER

(Link: www.einfach.elster.de/erklaerung/ui/)
Diese Programmvariante von ELSTER wurde für Steuerpflichtige mit Renten- oder Pensionseinkünften entwickelt. Die Registrierung ist einfacher und damit schneller abgeschlossen. Auch die Befüllung mit Ihren Daten beschränkt sich auf wenige Angaben.

 

3. Formulare als Ausdruck aus dem Vordruckcenter des Bundes

(Link: www.formulare-bfinv.de)
Die benötigten Vordrucke können als leere PDF-Version oder durch Sie gefüllt ausgedruckt werden. Im Formularcenter sind alle Vordrucke erhältlich, die Sie für Ihre persönliche Steuererklärung benötigen. Ferner benötigen Sie einen Drucker.

 

4. Versand durch die Finanzämter
Die Vordrucke können Sie auch bei Ihrem zuständigen Finanzamt telefonisch oder postalisch anfordern. Die Telefonnummern und Adressen finden Sie im letzten Steuerbescheid. Bitte prüfen Sie vorab, welche konkreten Vordrucke Sie für Ihre Steuererklärung benötigen.

 

5. Abholung in Ihrem Finanzamt
Um alle notwendigen Vordrucke für die Steuererklärung zu erhalten, könnte das Aufsuchen des Finanzamtes sinnvoll sein. Die Mitarbeiter*innen stehen Ihnen vor Ort bei Fragen zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich vorab über die aktuellen Öffnungs- und Sprechzeiten Ihres Finanzamtes:
finanzamt.sachsen-anhalt.de
.

+++ Grundsteuerreform und Bodenrichtwerte - Was muss ich wissen und Wo kann ich mich informieren? +++

 

Eigentümerinnen und Eigentümer müssen für jedes Grundstück – ob selbstgenutzt oder vermietet – eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben.

 

Über den Link www.grundsteuerdaten.sachsen-anhalt.de gelangt man auf einen „Grundsteuer-Viewer“. Dort kann man über eine einfache Eingabe der Grundstücksangaben die Bodenrichtwerte für sein(e) Grundstück(e) abrufen, indem man die Suchparameter für das betreffende Flurstück eingibt.

 

Auf der Internetseite  https://mf.sachsen-anhalt.de/steuern/grundsteuer/informationen-fuer-grundstueckseigentuemer/ gibt es auf wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform die richtigen Antworten und Hinweise sowie ein Video, dass sehr anschaulich zeigt, was zu tun ist. https://youtu.be/kYdl-GlM4kk

 

Eine Checkliste zur Erklärungsabgabe steht hier zur Verfügung:

Checkliste zur Grundsteuererklärung

 

Eine sehr gute Ausfüllanleitung für die digitale Grundsteuererklärung gibt es hier:

https://mf.sachsen-anhalt.de/steuern/elster/anleitungenhilfen/

 

Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen finden hier eine Ausfüllanleitung:

Schritt-für-Schritt-Anleitung

 

Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes ist spätestens bis zum 31. Januar 2023 abzugeben. Diese Frist gilt auch für alle, die sich steuerlich beraten lassen.

 

 

 

Anschrift

Anschrift


Stadt Harzgerode
Marktplatz 1

06493 Harzgerode

 

Kontakt

 

 

 

Kontakt


Telefon:

039484 74 76 101

Fax:

039484 74 76 111

E-Mail:

 


 

Strassensperrungen wegen Baustellen in Sachsen AnhaltBaustellen

 

Soziale Medien

 

mit Bus und Bahn (öffnet neues Fenster)

Nahverkehr

 

Harzer Tourismusverband

Tourismus

 

HarzCard

Harzcard

 


Auf einen Blick!

Ihre Polizei informiert!

22. 03. 2023: Besuchen Sie das Präventionsmobil des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt! [mehr]

 

24. 01. 2023:    Wir suchen SIE für die Schöffentwahl 2023   Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden auch in der Stadt ... [mehr]

 
+++ Vollsperrung der Weidenstraße in Harzgerode +++

15. 03. 2023: Ab 16. März 2023 wird die Weidenstraße in Harzgerode aufgrund von Kanalarbeiten vollgesperrt. Die Baumaßnahmen werden voraussichtlich bis zum 15. Juli 2023 andauern. Die Zufahrt zu den ... [mehr]

 
+++ Dem Wald helfen - 2. Pflanzaktion des Harzklub Zweigverein Neudorf e.V. am 15.04.2023+++

09. 03. 2023: Der Wald kann sich nicht nur selbst regenerieren, er braucht unsere tatkräftige Unterstützung. Die 2. Pflanzaktion des Harzklub-Zweigverein Neudorf wird helfen, das Klima der Zukunft in unserer ... [mehr]

 

16. 02. 2023:   Das Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle ist in der Stadt Harzgerode  im Zeitraum vom 01. März bis 20. April gestattet. Im Herbst ist das Verbrennen verboten.   Bitte beachten ... [mehr]

 


 
VERANSTALTUNGEN
 
UNTERKÜNFTE

Inhalt folgt..