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Informationen

++++ Grundsteuererhebung ++++

In der 20. KW wurden an Eigentümerinnen und Eigentümer, die in der Stadt Harzgerode ein Grundstück oder einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb besitzen, die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 verschickt. 


Die wichtigsten Informationen zur Grundsteuererhebung 2025 können dem Unterharzboten

05/2025 vom 18.05.2025 entnommen werden.


Aufgrund der Neuerungen ist mit einem erhöhten Anruferaufkommen zu rechnen. Wir bitten um Entschuldigung, dass wir nicht in der Lage sind, alle Anfragen sofort zu beantworten bzw. Ihren Anruf entgegennehmen zu können.
 

Nutzen Sie daher den Kontakt per Mail und richten Sie Ihre Fragen unter Angabe des Kassenzeichens an das Sachgebiet Steuern über nachstehende Mail-Adresse  .  Wir sind bemüht diese schnellstmöglich zu beantworten.


Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Einwendungen gegen die im Grundlagenbescheid des Finanzamtes (Grundsteuermessbescheid) festgesetzten Messbeträge oder gegen andere darin enthaltene Festsetzungen ausschließlich beim Finanzamt anzubringen sind. Die Stadt Harzgerode ist bei der Erhebung ihrer Grundsteuern kraft Gesetzes an den vom Finanzamt festgesetzten Steuermessbetrag gebunden.

     

  • Die Grundsteuern auch dann zu zahlen sind, wenn Sie bereits Einspruch gegen den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag bei Finanzamt eingelegt haben und dieser noch nicht abschließend beschieden wurde.

 

  • Sofern Ihr Einspruch beim Finanzamt zu einer Änderung des Grundsteuermessbetrages führen sollte, wird Ihnen Seitens der Stadt Harzgerode ein geänderter Grundsteuerbescheid zugehen und eventuell zu viel gezahlten Beträge werden dann erstattet oder mit noch offenen Forderungen verrechnet. 


+++ Einkommenssteuer / Vordrucke +++

 

Hinweise zu den Steuervordrucken
Ab dem 1. Januar 2023 werden in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden die Einkommensteuervordrucke 2022 ff. nicht mehr zur Entnahme ausgelegt.


Um Papiervordrucke weiterhin zu nutzen oder alternativ auch in elektronischer Form nutzen zu können, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

 

  1. ELSTER-Portal

(Link: www.elster.de)

Nach einer Registrierung, die einmalig nach ca. zwei Wochen abgeschlossen ist, können Sie die Vorteile wie die vorausgefüllte Erklärung und die elektronische Übermittlung von Belegen oder Anfragen nutzen. Die Pandemie in 2020/2021 hat gezeigt: ELSTER macht Sie unabhängig von den Öffnungszeiten der Finanzämter.

 

  1. einfachELSTER

(Link: www.einfach.elster.de/erklaerung/ui/)
Diese Programmvariante von ELSTER wurde für Steuerpflichtige mit Renten- oder Pensionseinkünften entwickelt. Die Registrierung ist einfacher und damit schneller abgeschlossen. Auch die Befüllung mit Ihren Daten beschränkt sich auf wenige Angaben.

 

  1. Formulare als Ausdruck aus dem Vordruckcenter des Bundes

(Link: www.formulare-bfinv.de)
Die benötigten Vordrucke können als leere PDF-Version oder durch Sie gefüllt ausgedruckt werden. Im Formularcenter sind alle Vordrucke erhältlich, die Sie für Ihre persönliche Steuererklärung benötigen. Ferner benötigen Sie einen Drucker.

 

  1. Versand durch die Finanzämter

Die Vordrucke können Sie auch bei Ihrem zuständigen Finanzamt telefonisch oder postalisch anfordern. Die Telefonnummern und Adressen finden Sie im letzten Steuerbescheid. Bitte prüfen Sie vorab, welche konkreten Vordrucke Sie für Ihre Steuererklärung benötigen.

 

  1. Abholung in Ihrem Finanzamt
    finanzamt.sachsen-anhalt.de.

Um alle notwendigen Vordrucke für die Steuererklärung zu erhalten, könnte das Aufsuchen des Finanzamtes sinnvoll sein. Die Mitarbeiter*innen stehen Ihnen vor Ort bei Fragen zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich vorab über die aktuellen Öffnungs- und Sprechzeiten Ihres Finanzamtes.

 

 

 

 

 

 

 

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