Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

+++ Kurzinformation zu den Ergebnissen der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 27. August 2020 +++

Stadt Harzgerode, den 28. 08. 2020

Rücksicht, Umsicht, Vorsicht

 

Bürgerinnen und Bürger haben weiter grundsätzlich einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Diese Maßnahme wird ergänzt durch eine Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen, an denen der Abstand nicht durchgängig gewahrt werden kann, durch konsequente Hygienemaßnahmen und das Instrument der Kontaktbeschränkungen. Insbesondere die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen gilt verbindlich.

Sachsen-Anhalt wird kein Bußgeld für Verstöße gegen die Maskenpflicht einführen.

 

 

Test-, Quarantäne- und Nachverfolgungsregime; Reiserückkehrer

 

Die Möglichkeit zur kostenlosen Testung für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten endet mit Ablauf der Sommerferien aller Bundesländer am 15. September 2020.

Ab 1. Oktober 2020 wird eine neue Regelung zur Selbstisolation (Quarantäne) für Reisende aus Risikogebieten eingeführt. Danach ist eine vorzeitige Beendigung der Selbstisolation frühestens durch einen Test ab dem 5. Tag nach Rückkehr möglich.

 

Schulbetrieb

 

Für die breite Akzeptanz der Hygienevorschriften im Schulbetrieb ist es wesentlich, dass diese nach bundesweit, in der Kultusministerkonferenz vereinbarten, vergleichbaren Maßstäben erfolgen. Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Kinderkrankengeld. Angesichts der SARS-CoV2-Pandemie kann der bestehende Anspruch in manchen Fällen nicht ausreichen. Deshalb wird der Bund gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2020 für 5 weitere Tage pro Elternteil (10 Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Bund und Länder werden in jedem Fall ihre Anstrengungen für den Ausbau digitaler Lehr-, Lern- und Kommunikationsmöglichkeiten für Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer intensivieren. Handlungsfelder sind insbesondere die weitere Verbesserung der digitalen Infrastruktur, mehr digitale Endgeräte für Lehrerinnen und Lehrer, verlässliche Kommunikationslösungen und die Stärkung der digitalen Kompetenzen. Hierzu wird der Bund u. a. mit einem Sofortausstattungsprogramm mit einem Volumen von weiteren 500 Millionen Euro die Länder unterstützen. Bund und Länder werden den Ausbau der Breitbandanbindung weiter forcieren, um schnellstmöglich auch Lücken bei der Breitbandanbindung von Schulen zu schließen.

 

Umgang mit Veranstaltungen

 

Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, sollen mindestens bis Ende Dezember 2020 nicht stattfinden.

Die Bürgerinnen und Bürger sind zudem angehalten, die Zahl der Menschen, zu denen sie Kontakt haben, möglichst gering und den Personenkreis möglichst konstant zu halten. Leider haben die letzten Wochen gezeigt, dass gerade Feierlichkeiten im Familien- oder Freundeskreis Infektionen verbreiten können. Alle Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten notwendig und mit Blick auf das Infektionsgeschehen vertretbar sind. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m zu gewährleisten.

 

Bevorzugt sollen diese Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden. In geschlossenen Räumlichkeiten ist stets auf ausreichende Belüftung zu achten. In Abhängigkeit vom regionalen Infektionsgeschehen sind für private Feiern Beschränkungen zu erlassen, zum Beispiel durch die Absenkung der Höchstteilnehmerzahl.

 

Wirtschaftliche und soziale Hilfsmaßnahmen

 

Da die Pandemie andauert, sind immer wieder Anpassungen der unterstützenden Maßnahmen erforderlich. Die vom Koalitionsausschuss angekündigten Maßnahmen, wie etwa die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes, des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung und des Programms für Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen sind wichtige Schritte. Das 500 Mio.-Euro-Bundesprogramm zur Nachrüstung von umluftbetriebenen raumlufttechnische Anlagen muss schnell umgesetzt werden, damit diese bereits in diesem Herbst mit entsprechenden Virusfiltern betrieben werden. Die Länder werden darüber hinaus die Kommunen und Betriebe über die Problematik der Verbreitung des SARS-CoV2-Virus über umluftbetriebene raumlufttechnische Anlagen informieren und auch eigene Anstrengungen unternehmen, um die notwendigen Umrüstungen zügig umzusetzen.

 
VERANSTALTUNGEN
 
UNTERKÜNFTE

Inhalt folgt..