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Brenntage 2024 - Hinweise des Landkreises Harz

Stadt Harzgerode, den 05. 03. 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

auch in diesem Jahr ist das Verbrennen von Gartengrünschnitt bzw. Gartenabfällen in der Zeit von 01. März bis 20. April in den Ortsteilen der Stadt Harzgerode möglich.

 

Dennoch gilt es folgende Dinge zu beachten:
Das Verbrennen soll immer eine Ausnahme darstellen. Grundsätzlich gilt ein Verwertungsgebot, heißt: Die Kompostierung sollte generell Vorrang haben. Im Einzelfall kann sich nach Absprache mit den Veranstaltern örtlicher Osterfeuer eine weitere Alternative zum Gartenfeuer anbieten.

 

Im Stadtgebiet Harzgerode dürfen nur um Frühjahr pflanzliche Gartenabfälle verbrannt werden, im Herbst bleibt dies verboten.  Des Weiteren gilt auch,

dass je Grundstück nur einmalig in der o.g. Verbrennzeit verbrannt werden darf und nicht mehrmalig während des Zeitraumes.

Jeder Haus- und Kleingartenbesitzer sollte prüfen, ob für ihn nicht eine der kostenlosen Möglichkeiten, die die Entsorgungswirtschaft des Landkreis Harz (enwi) anbietet, in Frage kommt. Dazu zählen die Baum- und Strauchschnittsammlungen und die Annahme von Grünschnitt auf den Wertstoffhöfen der enwi.

 

Sollte keine Alternative zum Verbrennen der pflanzlichen Gartenabfälle bestehen, so sind einige Regeln zu beachten:

Das Verbrennen von Gartenabfällen ist Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und Samstag
von 8 bis 14 Uhr gestattet. An Sonn- und Feiertagen ist das Verbrennen verboten.

 

Bevor die Feuer entzündet werden, gilt es besonders folgende Regelungen der Verordnung zu beachten: Das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen ist verboten bei lang anhaltender, extrem trockener oder feuchter Witterung sowie bei austauscharmen Wetterlagen (Inversionswetterlagen). Die zu verbrennenden Gartenabfälle müssen trocken sein. Bereits angehäufte Gartenabfälle sind zum Schutz von Kleintieren direkt vor dem Verbrennen umzuschichten. Frische oder feuchte Gartenabfälle dürfen nicht verbrannt werden. Beim Verbrennen sollte auf die Einhaltung von Mindestabständen (20 Meter zu Gebäuden, 10 Meter zu Gartenlauben und öffentlichen Verkehrsflächen, 300 Meter zu Krankenhäusern und Sanatorien) geachtet werden.

 

Bei Missachtung der o.g. Regelungen drohen empfindliche Bußgelder.

 

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.kreis-hz.de/de/abfall-und-bodenschutz/informationen-zur-gartenabfallverbrennverordnung.html

 

Ihre Ordnungsverwaltung!

 

Bild zur Meldung: Brenntage 2024 - Hinweise des Landkreises Harz

VERANSTALTUNGEN
 
UNTERKÜNFTE

Inhalt folgt..