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Wahl Bürgermeister 2023

 

Allgemeine Informationen

 

In diesem Jahr wählen die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Harzgerode die hauptamtliche Bürgermeisterin / den hauptamtlichen Bürgermeister.

 

Die Wahl findet am Sonntag, dem 27. August 2023 und eine etwaig notwendige Stichwahl am Sonntag, dem 10. September 2023 statt.

 

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen sämtliche Informationen zur Bürgermeisterwahl zur Verfügung. Auch alle Amtlichen Bekanntmachungen, die ortsüblich durch Aushang in den dafür vorgesehenen Schaukästen in den Ortschaften der Stadt Harzgerode bekannt gemacht werden, finden Sie hier.

 

 

 

Wahlhelfer gesucht

 

Die Vorbereitungen zur Bürgermeisterwahl haben bereits begonnen. Im Wahlgebiet der Stadt Harzgerode wird es 12 Wahlbezirke geben. Für jedes Wahllokal werden 6 Wahlhelfer benötigt.

 

Um die Arbeitsfähigkeit der Wahlvorstände am Wahltag zu gewährleisten, sind wir wieder auf Ihre Unterstützung angewiesen und bitten Sie daher, sich als ehrenamtliche Wahlhelfer zu melden.

 

Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Sie erhalten eine Schulung, um sich auf das Wahlehrenamt vorzubereiten.

 

Der Einsatz der Wahlhelfer erfolgt am Wahlsonntag ab 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr in zwei Schichten, so dass jeder den Vor- oder Nachmittag frei hat. Zur Stimmauszählung ab 18:00 Uhr müssen alle Wahlhelfer anwesend sein.

 

Mitglieder der Wahlvorstände erhalten für ihr Engagement nach Maßgabe der Satzung über den Aufwandsersatz bei Wahlen eine Aufwandsentschädigung.

 

Gesucht werden wahlberechtigte Personen, die am Wahlsonntag in einem Wahlvorstand mitarbeiten möchten.

 

Bei Interesse melden Sie sich bitte:

  • per E-Mail:
  • schriftlich: Stadt Harzgerode, Wahlbüro, Marktplatz 1, 06493 Harzgerode
  • telefonisch unter folgenden Telefonnummern: 039484/7476-300 und -107

 

Benötigt werden von Ihnen nachfolgende Angaben:

  • Name, Vorname,
  • Wohnanschrift,
  • Geburtsdatum,
  • telefonische Erreichbarkeit und
  • ggf. der Wunscheinsatzort

 

Die mit der Anmeldung mitgeteilten Wünsche zu einem Einsatzort in einem bestimmten Wahllokal oder in Wohnungsnähe werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

 

 

 

Stellenausschreibung für die Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Harzgerode

 

Auf der Grundlage des § 63 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) wird für die Bürgermeisterwahl in der Stadt Harzgerode folgende Stellenausschreibung bekannt gegeben:

 

Stellenausschreibung

für die Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Harzgerode

 

In der Stadt Harzgerode ist die hauptamtliche Stelle der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters im Wege der Direktwahl zum 1. Januar 2024 zu besetzen

 

Wahltag ist Sonntag, der 27. August 2023, eine eventuell erforderliche Stichwahl wird am Sonntag, dem 10. September 2023 durchgeführt.

 

Die Stadt Harzgerode bildet den Mittelpunkt des Unterharzes. Auf einer Fläche von 164,5 km² erstreckt sich die Einheitsgemeinde, in der rund 7.700 Einwohner leben, mit ihren 13 Ortsteilen im landschaftlich schönen Selketal. Der Verwaltungssitz befindet sich zentral gelegen im historischen Rathaus im Ortsteil Harzgerode. Die Stadt Harzgerode ist ein landesbedeutsamer Industrie- und Gewerbestandort. Mit circa 1.500 Arbeitsplätzen im produzierenden Gewerbe und insgesamt weit über 3.000 sozialversicherungspflichtigen Jobs ist die Stadt ein wirtschaftlich wichtiger Schwerpunkt in der Region.

 

Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister wird für die Dauer von 7 Jahren gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit müssen vorliegen. Mit der Wahl wird die Mitgliedschaft im Stadtrat begründet, gleichzeitig ist die gewählte Person Leiter der Stadtverwaltung mit derzeit 70 Beschäftigten.

 

Das Amt der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters ist nach der Kommunalbesoldungsverordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KomBesVO) in die Besoldungsgruppe A 15 eingestuft. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach § 7 KomBesVO gezahlt.

 

Für das Amt wird eine engagierte, verantwortungsbewusste und zielstrebige Persönlichkeit mit überdurchschnittlicher Leistungs- und Einsatzbereitschaft gesucht, die in der Lage ist, gemeinsam mit den Gremien der Stadt Harzgerode die Entwicklung der Stadt zu fördern und die Verwaltung bürgernah, leistungsorientiert und wirtschaftlich zu führen.

Erwartet wird die Fähigkeit, die Interessen der Stadt Harzgerode nachhaltig innerhalb und außerhalb der Stadt zu vertreten und den Herausforderungen einer modernen, dienstleistungsorientierten Verwaltung innovativ zu begegnen.

 

Wählbar zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung des Landes Sachsen-Anhalt eintreten und die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind über diese Regelungen hinaus nicht wählbar, wenn ein derartiger Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Bewerberinnen oder Bewerber müssen am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet aber noch nicht die Altersgrenze nach § 39 Abs. 1 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes erreicht haben.

 

Bewerberinnen bzw. Bewerber aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben mit der Bewerbung um das Amt des Bürgermeisters eine Versicherung nach dem Muster der Anlage 8b der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

 

Die Bewerbung für das Amt hat schriftlich innerhalb der Einreichungsfrist zu erfolgen und muss folgende Angaben enthalten: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Beruf, Anschrift der Hauptwohnung. Der Bewerbung ist eine Bescheinigung der Wählbarkeit der Wohnsitzgemeinde beizufügen.

 

Die Bewerbung für die Wahl zum Bürgermeister muss gemäß § 30 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) von mindestens 68 Wahlberechtigten der Stadt Harzgerode persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. § 21 Abs. 9 Satz 2 bis 6 KWG LSA gilt entsprechend.

 

Für Bewerber, die von einer Partei oder Wählergruppe unterstützt werden, gilt die Regelung des § 21 Abs. 10 Satz 1 KWG LSA entsprechend, wenn für den Bewerber eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 des KWG LSA abgegeben wurde. Die Niederschrift über die Mitglieder-/Delegiertenversammlung ist der Erklärung beizufügen.

 

Die für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen stehen auf der Internetseite der Stadt Harzgerode unter der öffentlichen Bekanntmachung dieser Stellenausschreibung zum Download bereit. Darüber hinaus können die notwendigen Vordrucke kostenfrei vom Wahlbüro der Stadt Harzgerode unter der unten angegebenen Adresse oder per Mail über abgefordert werden. Das Formblatt zur Erbringung der Unterstützungsunterschriften (Anlage 6 zur KWO LSA) ist nur auf Abforderung bei der Wahlleiterin erhältlich.

 

Die Einreichungsfrist beginnt am Tage nach der Veröffentlichung und endet am Montag, dem 31. Juli 2023 um 18:00 Uhr. Die Bewerbung kann nur innerhalb dieser Frist zurückgenommen werden.

 

Die Bewerbungen um die Stelle der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters sind schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen unter Angabe des Kennwortes "Bürgermeisterwahl" zu richten an die:

 

Stadt Harzgerode

Wahlleiterin

Marktplatz 1

06493 Harzgerode

 

Harzgerode, 24.05.2023

 

Strube

Vorsitzender des Stadtrates

 

 

Anlagen

Stellenausschreibung

Benötigte Bewerbungsunterlagen

Anlage 6 zur KWO LSA

Anlage 8b zur KWO LSA

Anlage 9 zur KWO LSA

Anlage 10a zur KWO LSA

Unterstützungserklärung

 

 

 

 

 

Amtliche Bekanntmachungen

 

Bekanntmachung Wahltag

Bekanntmachung Wahlleiter

Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Wahlausschussmitgliedern

Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Wahlvorstandsmitgliedern

Stellenausschreibung Bürgermeister

VERANSTALTUNGEN
 
UNTERKÜNFTE

Inhalt folgt..