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Dorfgemeinschaftshaus Königerode

Das Dorfgemeinschaftshaus dient als öffentliche Einrichtung

1. der Förderung von Freizeit und Kultur sowie des Gemeinschaftslebens,

2. den Vereinen der Stadt Harzgerode zur Durchführung von Vereinsaktivitäten und Vereinsveranstaltungen,

3. Einwohnern der Stadt Harzgerode, anderen Vereinen und  juristischen Personen sowie auswärtigen Interssenten im Rahmen der vorhandenen Kapazität zur Durchführung von Veranstaltungen.

 

Ein Rechtsanspruch auf Überlassung des Dorfgemeinschaftshauses besteht nicht.

Die Belange der Stadt harzgerode gehen denen der Verine, bürger, Familien und anderen gesellschaftlichen Gruppen vor.

 

Die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses begründet ein privatrechtliches Nutzungsverhältnis, dessen Inhalt durch die in der Benutzungs- und Entgeltordnung enthaltenen Bestimmungen geregelt wird.

 

Hier finden Sie den Nutzungsantrag